Kanalerweiterung
Mit einer kleinen Anfrage haben die Abgeordneten Angelika Esch (SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn) und Maximilian Blesch (SPD Bezirksfraktion Beuel) vom Tiefbauamt der Stadt Bonn folgende Aussage erhalten: "Im Zusammenhang mit den Untersuchungen für das Vorhaben „Landwirtschaftskammer Roleber“ hat die Verwaltung ein hydrogeologisches Gutachten erstellen lassen. Das Gutachten hat Möglichkeiten zur Niederschlagswasserspeicherung bzw. Versickerung aufgezeigt, die eine Vergrößerung der bestehenden Kanalisation oder eine Bereitstellung von Retentionsvolumen im Bereich der Kanalanlagen entbehrlich machen."
Nähere Informationen sind hier zu finden.
Architekturwettbewerb
Update vom 30.09.2020: "Im städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Ortsteilentwicklung Roleber in Bonn-Hoholz“ hat der Entwurf der ulrich hartung gmbh aus Bonn in Verbindung mit FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH aus Düsseldorf den ersten Rang belegt. Die Wettbewerbsbeiträge sind ab sofort bis 19. Oktober 2020 im Stadthaus ausgestellt."
Am 04.06.2020 fand ein Zwischenkolloquium bezgl. der Neubebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer statt.
Die Auslobungsbedingungen stehen fest und sollen in der nächsten Sitzung am 09.09.2020 weiter besprochen werden. Ob es dort bereits zu einer Entscheidung kommen kann ist nicht bekannt.
Die Maßnahmen werden auf Grundlage der städtebaulichen Aufgabenstellung und der „Ortsteilentwicklung Roleber“ gestaltet. Außerdem sind das Planungsrecht und städtebauliche Perspektiven ebenfalls Bestandteil der Betrachtungen.
Dabei werden u.a. bestimmte Anforderungen an den (geförderten) Wohnungsbau gestellt und es gilt weiterhin die Anforderung an eine Kindertagesstätte. Der Einzelhandel soll ebenso geplant werden.
Die Anforderungen an die Freiraumgestaltung im Quartier sollen Berücksichtigung finden:
· Erhalt bestehender Grünstrukturen sowie Wegeführungen
· Vermeidung von Bebauungen bis an den unmittelbaren nordwestlichen Rand des Plangebietes
· Randliche Eingrünung des Plangebiets
· Minimierung des Vogelschlagrisikos
· Neuschaffung von öffentlichen Grünflächen
· Natur- und Landschaftsschutz
Außerdem muss das anfallende Niederschlagswasser versickern können. Dazu sollen Fließwege und Austrittspunkte von Bebauung freigehalten werden. Zusätzlich soll das Kaltluftentstehungsgebiet soweit als möglich erhalten bleiben. Insgesamt sollen (Dach-) Begrünung, die Reduzierung von Flächenversiegelungen, etc. für ein besseres Stadtklima sorgen.
Zusätzliche Informationen
Für die Teilfläche 1 wird entsprechend der Umsetzung des Mietmodells zur Schaffung der aus dem Bauvorhaben notwendigen Kindertagesbetreuungsplätze zugestimmt (Stand: 12.12.2019).
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